Haftpflichtversicherung einfach erklärt

Warum du eine Privathaftpflichtversicherung abschließen solltest

#lebenundfinanzen #zurich #haftpflicht #versicherung
Sara-Sophie Uebel

Sara-Sophie Uebel

28. November 2022

Hast du dir schon einmal die Frage gestellt, warum du eine Privathaftpflichtversicherung abschließen solltest? Der Nutzen ist sehr einfach erklärt. Wer in Deutschland einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss laut § 823 BGB, mit seinem gesamten Vermögen dafür haften. 

Das sind Vorfälle, die jeder Person im Alltag passieren können wie z.B. ein verschüttetes Weinglas auf dem weißen Teppich eines Bekannten. Um sich vor einer großen, unbezahlbaren Schadenssumme schützen zu können, gibt es die Privathaftpflichtversicherung. Diese Versicherung wird generell zwischen vier Schadensarten unterschieden:

  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Mietsachschaden

Ein Sachschaden liegt vor, wenn ein Gegenstand beschädigt oder zerstört wird. Dazu gehören auch Schäden die durch Temperatur, Gas, Dampf oder Feuchtigkeit verursacht wurden.
Beispiel: Sie verschütten auf der Couch eines Freundes ihr Rotweinglas oder beim Einkaufen streifen Sie auf dem Parkplatz versehentlich ein Auto und beschädigen dies.

Von einem Personenschaden ist die Rede, wenn eine Person verletzt oder getötet wird.
Beispiel: Beim Fahrradfahren übersehen Sie einen Fußgänger und kollidieren mit diesem. Durch den Sturz hat sich der Fußgänger das Bein gebrochen

Weinglas

Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn durch Ihre Handlung eine dritte Person einen finanziellen Schaden erleidet. Hier wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Ein echter Vermögensschaden, ist ein Schaden, woraus sich nur ein finanzieller Nachteil ergibt, also keine Personen oder Sachen betrifft. Als unechten Vermögensschaden werden Folgeschäden von Sach- oder Personenschäden bezeichnet.
Beispiel echter Schaden: Ihr Finanzberater rät Ihnen zu einer Investition, die sich jedoch als Fehler entpuppt, wodurch Sie Ihr Geld verlieren.
ABER ACHTUNG: Bei einem echten Vermögensschaden erleidet weder eine Person noch eine Sache einen unmittelbaren Schaden, allerdings erleidet ein Dritter durch schuldhaftes Verhalten einen finanziellen Schaden. Diese Art von Vermögensschäden sind in der Regel nicht Bestandteil der Privathaftpflicht- oder Berufshaftlichtversicherung. Eine solche Schadensabsicherung bedarf daher grundsätzlich einer separaten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Beispiel unechter Schaden: Durch einen Unfall haben Sie Ihr Bein gebrochen (Personenschaden). Wegen des gebrochenen Beins können Sie außerdem vorerst Ihre Arbeit nicht ausüben (Vermögensschaden).

Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Schäden an gemieteten Gebäuden, Grundstücken, Wohnräumen und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden, auftreten. Ausgeschlossen sind hier Verschleißspuren, Abnutzung und eine übermäßige Beanspruchung.
Beispiel: Ihnen fällt eine Glasflasche in das Waschbecken Ihrer Mietwohnung, wodurch dieses einen Sprung bekommt oder Ihr Bürostuhl beschädigt den Parkettboden, welcher vom Vermieter verlegt wurde.

Auch für Ihr Fahrzeug gibt es eine Haftpflichtversicherung. Der Unterschied bei dieser ist hierbei, dass diese Pflicht ist. Ohne eine KFZ-Haftpflichtversicherung darf ein Auto nicht auf einer öffentlichen Straße gefahren werden. Unversicherte Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichem Grund geparkt oder abgestellt werden und ein Privatgelände nicht verlassen. Auch diese haftet hier bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden jedoch nur, wenn sie durch das eigene Fahrzeug verursacht wurden. Für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, haftet sie nicht.

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